1. STAUB

Staub ist die Sammelbezeichnung feinster fester Partikel mit einer Größe von maximal 1mm. Staub entsteht von Natur aus, z.B. durch Erosion, Blütenpollen, menschliche/tierische Hautschuppen oder werden "produziert", z.B. durch Verbrennung (Ruß), durch Abrieb (Reifen, Bremsen) oder die Bearbeitung von festen Stoffen, z.B. Schleifen, Sägen, Bohren.

Visuell wahrnehmbarer Staub oder Grobstaub sind Partikel mit einer Größe von mindestens 10µm. 

Je kleiner die Staubpartikel, desto leichter lassen sich diese aufwirbeln und desto länger benötigen diese, um sich wieder abzulagern. Feinstaub mit <10 µm bleibt lange in der Atemluft verfügbar und wird vermehrt in die Atemwege aufgenommen werden. Lungengängiger Feinstaub kann bis in die Lungenbläschen vordringen. 

Als Schwebstaub (Rauch) wird der Staub in der (Atem-) Luft bezeichnet, mit einer Größe <1µm. Dieser Staub lagert sich nicht mehr ab, sondern schwebt aufgrund der Brownschen Bewegung ständig in der Luft.


In den Technischen Regeln für Gefahrstoffe wird der Staub nach seiner Inhalierbarkeit eingestuft. Staub ≤5µm wird als einatembare Fraktion (E-Staub) bezeichnet, diese Partikel sind so klein, dass sie sicher über die Atemwege aufgenommen werden. Alveolengängige Fraktion (A-Staub) ist der Anteil des E-Staubs der bis in die Lungenbläschen (Alveolen und Bronchiole) vordringen kann, eine genaue Größe kann nicht angegeben werden, sondern nur eine Größenverteilung in Abhängigkeit der E-Staub-Fraktion.



Staub ist immer vorhanden, Staub wird immer eingeatmet, nicht jeder Staub ist gefährlich. Gleichzeitig ist Staub für zahlreiche chronisch obstruktive Atemwegserkrankung verantwortlich. 
Zusätzliche Gesundheitsgefahren entstehen, wenn Staub beim Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt gesundheitsschädlich ist.