Unterdruck („negative Druckdifferenz“) ist die Differenz zwischen Umgebungsdruck und geringeren Druck in einem Behälter. Bei Staubsaugern entsteht der Unterdruck durch den permanenten Transport von Luft aus dem Behälter heraus und dem Entgegenwirken der Umgebungsluft in den Behälter hinein (Druckausgleich = Sogwirkung). Dieser Druckausgleich wird zur Aufnahme („Hochheben“) von Sauggut genutzt.
Je schwerer dabei das Sauggut ist oder je größer der Höhenunterschied – desto höher muss der Unterdruck sein.
Je höher der Unterdruck, desto stärker „saugt“ sich das Zubehör an den Unterdruck an.
Angabe in:
Millibar -> Kilo Pascal -> Meter Wassersäule
100 mbar = 10 kPa = 1,0197 mWs
Achtung: Der Unterdruck gibt einerseits einen Hinweis, über welchen Höhenunterschied das Sauggut aufgenommen werden kann (wobei bei 100 mbar in etwa aus 1 m Tiefe gesaugt werden kann) und kann nicht „ins Unendliche“ gesteigert werden – das theoretische Maximum liegt bei 1 bar.
Volumenstrom (auch Luftmenge) ist die Angabe des Volumens der transportierten Luft (in Liter, m³, …) in einem Zeitraum (in Sekunde, Minute, Stunde). Durch die transportierte Luft wird das, durch den Unterdruck aufgenommene Sauggut, transportiert.
Angabe in:
Liter/Sekunde -> Liter/Minute -> m³/Stunde
1 l/s = 60 l/min = 3,6 m³/h
Für den Transport des Sauggutes ist jedoch die Luftgeschwindigkeit (in Meter pro Sekunde) entscheidend, also der Volumenstrom geteilt durch den (Schlauch-) Durchmesser.
Leichtes Sauggut kann mit geringer Luftgeschwindigkeit im Schlauch transportiert werden. Bei schwerem Sauggut (grober Sand, Metallstaub usw.) werden hohe Luftgeschwindigkeiten benötigt.
Die Luftgeschwindigkeit kann über die Turbinenleistung und / oder den gewählten Schlauchdurchmesser beeinflusst werden.
Angabe in:
Meter/Sekunde = m/s
Bei Saugern der Staubklasse M oder H muss die minimale Luftgeschwindigkeit im Saugschlauch mindestens 20 m/s betragen! Beim Unterschreiten dieser Luftgeschwindigkeit (nach dem Filter) muss der Sauger akustisch oder optisch Alarm geben. Ist der Anschluss von Zubehör (Saugschläuchen) mit verschiedenen Durchmessern möglich, so muss am Gerät eine Einstellmöglichkeit (Vorwahlschalter) vorhanden sein, die sicherstellt, dass beim jeweiligen verwendeten Schlauchdurchmesser die Warneinrichtung bei Unterschreitung der 20 m/s anspricht.
Unterdruck („negative Druckdifferenz“) ist die Differenz zwischen Umgebungsdruck und geringeren Druck in einem Behälter. Bei Staubsaugern entsteht der Unterdruck durch den permanenten Transport von Luft aus dem Behälter heraus und dem Entgegenwirken der Umgebungsluft in den Behälter hinein (Druckausgleich = Sogwirkung). Dieser Druckausgleich wird zur Aufnahme („Hochheben“) von Sauggut genutzt.
Je schwerer dabei das Sauggut ist oder je größer der Höhenunterschied – desto höher muss der Unterdruck sein.
Je höher der Unterdruck, desto stärker „saugt“ sich das Zubehör an den Unterdruck an.
Angabe in:
Millibar -> Kilo Pascal -> Meter Wassersäule
100 mbar = 10 kPa = 1,0197 mWs
Achtung: Der Unterdruck gibt einerseits einen Hinweis, über welchen Höhenunterschied das Sauggut aufgenommen werden kann (wobei bei 100 mbar in etwa aus 1 m Tiefe gesaugt werden kann) und kann nicht „ins Unendliche“ gesteigert werden – das theoretische Maximum liegt bei 1 bar.
Volumenstrom (auch Luftmenge) ist die Angabe des Volumens der transportierten Luft (in Liter, m³, …) in einem Zeitraum (in Sekunde, Minute, Stunde). Durch die transportierte Luft wird das, durch den Unterdruck aufgenommene Sauggut, transportiert.
Angabe in:
Liter/Sekunde -> Liter/Minute -> m³/Stunde
1 l/s = 60 l/min = 3,6 m³/h
Für den Transport des Sauggutes ist jedoch die Luftgeschwindigkeit (in Meter pro Sekunde) entscheidend, also der Volumenstrom geteilt durch den (Schlauch-) Durchmesser.
Leichtes Sauggut kann mit geringer Luftgeschwindigkeit im Schlauch transportiert werden. Bei schwerem Sauggut (grober Sand, Metallstaub usw.) werden hohe Luftgeschwindigkeiten benötigt.
Die Luftgeschwindigkeit kann über die Turbinenleistung und / oder den gewählten Schlauchdurchmesser beeinflusst werden.
Angabe in:
Meter/Sekunde = m/s
Bei Saugern der Staubklasse M oder H muss die minimale Luftgeschwindigkeit im Saugschlauch mindestens 20 m/s betragen! Beim Unterschreiten dieser Luftgeschwindigkeit (nach dem Filter) muss der Sauger akustisch oder optisch Alarm geben. Ist der Anschluss von Zubehör (Saugschläuchen) mit verschiedenen Durchmessern möglich, so muss am Gerät eine Einstellmöglichkeit (Vorwahlschalter) vorhanden sein, die sicherstellt, dass beim jeweiligen verwendeten Schlauchdurchmesser die Warneinrichtung bei Unterschreitung der 20 m/s anspricht.
Leichte Wechselstrommotoren (selten Drehstrommotoren) die eine ein- oder mehrstufige Turbine, zur Erzeugung des Volumenstroms, antreiben. Zur Steigerung des Volumenstroms können mehrere Motor-Turbinen verbaut werden. Sauger mit Motor-Turbinen-Einheiten sind meist ortsveränderliche Entstauber (leichte, mobile Sauger) mit einem Volumenstrom bis ca. 60 - 75 l/s pro Motor (normalerweise ein- bis dreimotorige Geräte).
Motoren mit Kohlebürsten sind günstig, erzeugen jedoch Funkenflug (nicht geeigneten bei brennbaren Stäuben, beim Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären oder in ESD-geschützten Bereichen) und Abrieb (nicht geeignet in Reinräumen oder Hygienebereichen). Kohlebürstenmotoren haben in etwa 200-1.000 Betriebsstunden bis zum Abnutzen der Kohlebürsten (und nicht an allen Motoren können die Kohlebürsten gewechselt werden).
Magnetläufer, EC-Motoren sind elektronisch-kommutierte (bürstenlose) Motoren (und erheblich teurer als Kohlebürstenmotoren), hier entstehen weder Funkenflug noch Abrieb. Diese Motoren sind meist in explosionsgeschützten Geräten, Geräte für den Einsatz in ESD-Bereichen oder für den Einsatz in Reinräumen verbaut. Diese Motoren laufen theoretisch verschleißfrei.
Kühlung der Motoren:
4.2.2 SEITENKANALVERDICHTER
Der Seitenkanalverdichter saugt die Luft durch ein schnell rotierendes Schaufellaufrad an, durch Zentrifugalkraft wird die Luft verdichtet und durch das Rückströmen über den Seitenkanal wird sie nochmals der Luftstrom erhöht. Damit ist (theoretisch) jeder Volumenstrom und verschleißfreier Betrieb möglich. Aufgrund Ihrer Größe und Leistungsaufnahme (Drehstrom) sind Sauger mit Seitenkanalverdichter größere Industriesauger mit Volumenstrom > 80 l/s.
Der Betrieb der Saugturbinen über Druckluft eignet sich ebenfalls für einen nahezu verschleißfreien Antrieb des Saugers, sowie für den Betrieb in explosionsgeschützten Geräten. Der Volumenstrom ist limitiert durch die zur Verfügung gestellte Druckluft
Die hier verwendeten Begriffe sind (teilweise) nicht als technische Begriffe zu verstehen, sondern dienen nur zur Erklärung der verschiedenen Funktionsweisen!
Tiefenfilter („Sättigungsfilter“): eingesaugte Stäube schießen in das Filtermaterial ein und werden vom Filtermaterial gehalten – der Filter „sättigt sich“.
Vorteil: Feinstäube werden im Filter gebunden
Nachteil: geringere Standzeit des Filters
Oberflächenfilter („Anlagerungsfilter“): eingesaugte Stäube lagern sich auf dem Filtermaterial an – die angelagerten Filter können mittels Filterabreinigung abgereinigt werden.
Vorteil: höhere Standzeit des Filters
Nachteil: Feinstäube werden nicht gebunden
In der Praxis ist jeder Filter eine Kombination aus beiden, wobei jeweils der „Sättigungs- oder Anlagerungsteil“ überwiegt.
Glasfaser-Zellulose-Filter („Papierfilter“, „Glasfaserfilter“) sind überwiegend Sättigungsfilter – Feinstäube werden vom Filter gehalten / Grobstäube lagern sich auf der Filteroberfläche an. Sinnvoll und eingesetzt werden solche Filter bei Saugern der Staubklasse H (CMR-Stoffen, biologischen Arbeitsstoffen …).
PTFE-, PET-, Teflon-, Kunststofffiltern… sind überwiegend Anlagerungsfilter, nur ein (geringerer) Anteil des Feinstaubes schießt ins Filtermaterial ein. Ein weiterer Vorteil ist die Resistenz gegenüber Feuchtigkeit, die Filter können beim Nasssaugen im Gerät verbleiben oder ausgespült werden (vor dem erneuten Saugen sollten die Filter natürlich getrocknet werden!). Sinnvoll ist der Einsatz bei ungefährlichen (Staubklasse L) und gesundheitsgefährlichen (Staubklasse M) Stäuben - oder als (abreinigbarer) Vorfilter mit einen Haupt-(Nach-)Filter der Staubklasse H.
Ein Filter mit unbegrenzter Standzeit ist auch bei sehr effektiver Filterabreinigung nicht möglich, daher sollten Filter mindestens einmal jährlich gewechselt werden.
Eine Filterreinigung ist bei den meisten Saugern mittlerweile Standard, um die Standzeit des Filters zu erhöhen und um möglichst lange, ohne Arbeitsunterbrechungen arbeiten zu können.
Manuelle Abreinigungen können bei Bedarf, aber meist nur bei Arbeitsunterbrechungen, bedient werden. Abgereinigt werden kann:
durch das Luftumkehr-Prinzip. Dabei wird durch (mehrmaliges) Betätigen eines Tasters ein Ventil geöffnet und die einströmende Umgebungsluft bläst den Filter frei, dazu muss vorher ein Unterdruck erzeugt werden (z.B. durch Verschließen des Saugers, z.B. Zuhalten des Griffrohrs).
Automatische Abreinigungen, unterschieden wird zwischen:
Vorteile | Nachteile |
|
|
Vorteile | Nachteile |
|
|
Aufgesaugte Stäube sollten nicht ausgeschüttet oder umgefüllt werden, bei den Staubklassen M & H, sowie brennbaren / explosiven Stäuben ist dies verboten. Zur staubarmen (idealerweise staubfreien) Entsorgung des Sauggutes dienen Wegwerfstaubsammelbehälter.
Filtersäcke: fast vollständiger geschlossener Sack aus Papier oder Vliesmaterial, durch das der Saugstrom geleitet wird, um die gröberen Bestandteile des Staubes abzuscheiden – also eher ein Grobschmutzfilter. Eine vollständige Befüllung des Filtersackes ist (technisch bedingt) nicht möglich – im Idealfall liegt die Befüllung bei max. 2/3 des Volumens. Eine Entnahme ist staubarm möglich!
Vorteil | Nachteile |
|
|
Vorteil | Nachteil |
|
|
Longopac, EasyPac: Funktionsweise wie bei den Entsorgungssack- / -behälter-System, jedoch können einzelne staubdichte Verpackungseinheiten (Longopac) oder das komplette Sauggut (EasyPac) staubfrei entnommen werden.
Vorteil | Nachteil |
| - |
Staubklassen (L; M; H) gelten für Staubsauger (hohe Partikelanzahl, hohe Luftgeschwindigkeiten, „kleine“ Filter)!
Filterklassen (EPA; HEPA; ULPA) gelten für Schwebstäube (geringe Partikelanzahl; geringe Luftgeschwindigkeiten, „große Filter“)!
Ein Filter kann eine Prüfung auf Staubklasse (nach DIN EN 60335-2-69) und Filterklasse (nach DIN EN 1822) haben, wenn nach beiden Normen geprüft wurde. Aber der Einbau eines ausschließlich auf EPA; HEPA oder ULPA geprüfter Filter in einen Sauger macht noch keinen Sicherheits- oder Gefahrstoffsauger.
Staubklasse | Schwebstoffklasse | |
Norm | DIN EN 60335-2-69 | DIN EN 1822 |
Geltungsbereich | Staubsauger, Entstauber (Unterdruckhaltegeräte, Kehrsaugmaschinen) | Schwebstoff- und Partikelfilterfilter im Bereich der Raum- und Prozesslufttechnik |
Klassen | L – leichte Gefahr
M – gesundheitsgefährliche Stäube
H – krebserregende Stäube
| Partikelfilter (EPA)
Schwebstofffilter (HEPA)
Hochleistungsschwebstofffilter (ULPA-Medizintechnik)
|
Test | Prüfung Filterelement: Test mit Ölpartikel oder Salzpartikel (NaCl) mit 90% der Partikelzahl <2µm Prüfung montierte Maschine bei Staubklasse M & H: Test mit Kalksteinstaub 10% <1µm; 22% <2µm; 75% <5µm Test Berstfestigkeit des Filters (Filterflächenbelastung) „Polsternägel“ Prüfung | Abscheidegrad-Leckageprüfung für eine Partikelgröße von 0,3 µm bis 0,5 µm (mit flüssigen oder festen Prüfaerosol) |
Maschinen zum ausschließlichen Aufsaugen von Flüssigkeiten (Wasser, Öl…). Keine Filtration von eventuell beim Aufsaugen entstehenden Aerosolen oder beim Saugen von trocknem Staub.
Bei der Auswahl der Geräte ist darauf zu achten, dass diese mit einer Abschalt- oder Verschlussvorrichtung bei Erreichung des maximalen Flüssigkeitsstandes ausgestattet sind, bei Schaumbildung funktionieren diese Vorrichtungen meistens nicht (mögliche Option: Entschäumer verwenden).
Zielführend ist eine Möglichkeit zur Entleerung des Gerätes, wie zum Beispiel Ablassschlauch, Schmutzwasserpumpe, Schubumkehr…
Maschinen zum ausschließlichen Aufsaugen von Partikeln. Beim gewerblichen Einsatz sind Geräte nach der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 zu verwenden. Diese Norm legt auch die Anforderungen an die Geräte nach den Staubklassen L, M und H fest.
Maschinen, die zum Aufsaugen von Flüssigkeiten UND Stäuben geeignet sind, damit müssen diese Geräte auch die Anforderungen an beide Medien erfüllen!
Maschine zum Aufsaugen von bereits abgelegten Stäuben. Im gewerblichen Gebrauch werden diese Geräte als „Industriesauger“ (IS) bezeichnet und müssen der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 entsprechen.
Maschinen zum Absaugen von stauberzeugenden Maschinen. Mobile Entstauber werden als „Entstauber ortsveränderlicher Bauart“ (EOB) bezeichnet und müssen der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 entsprechen.
Bei hohen Staubaufkommen dienen Vorabscheider zur Aufnahme des Großteils des Staubes. Betrieben werden die Vorabscheider mittels eines Saugers und scheiden (je nach Bauart, Wirkungsweise und Staubgröße) bis zu 99% des aufzusaugenden Staubes vor dem Sauger ab.
Die Anforderungen an die Gesundheitsgefahren müssen über den Sauger erfüllt werden.
Maschinen zur Aufnahme und Ausfiltern von Schwebstäuben und zur Luftreinigung. Luftreiniger müssen nicht baumuster- oder bauartgeprüft nach der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 sein, müssen aber den DGUV Grundsatz 309-012 entsprechen.
Anforderungen an die Luftreiniger:
sind Luftreiniger, die zusätzlich geeignet sind, durch absaugen von Luft aus einem geschlossenen Bereich einen Unterdruck in diesem Bereich sicherzustellen.
Durch die weltweite Norm IEC 60335-2-69 und ihre europäische Entsprechung DIN EN 60335-2-69 sind drei Staubklassen für Staubsauger und Entstaubern für den gewerblichen Gebrauch definiert.
Zusätzlich müssen die Maschinen zusätzliche Anforderungen erfüllen beim Aufsaugen von brennbaren Stäuben, Betrieb in explosionsfähiger Atmosphäre und bei Asbest (nach TRGS 519).
a) Staubklasse L
(low = leichte Gefahr)
Zur Abscheidung von Stäuben mit einem Expositions-Grenzwert größer als 1 mg/m³
= „ungefährliche“ Stäube (z.B. Haushaltsstaub, Erde, Gips).
Anforderungen:
Durchlassgrad < 1% / Abscheidegrad >99%
Filterfächenbelastung: 500 m³ x m-² x h-1
Kennzeichnung:
iPulse L-1635 Basic
iPulse L-1635 Top
ISC L-1625
ISC L-1625 Top
ISC L-1650 Top
b) Staubklasse M
(medium = einschließlich gesundheitsgefährlicher Stäube)
Zur Abscheidung von Stäuben mit einem Expositions-Grenzwert größer mindestens 0,1 mg/m³
= gesundheitsgefährliche Stäube (z.B. Schleif- und Sägestäube von Holz, Lacke, Zement).
Anforderungen:
Kennzeichnung:
iPulse M-1635 Safe
iPulse M-1635 Safe Plus
ISC M-1625 Safe
c) Staubklasse H
(high = einschließlich krebserzeugender Stäube und Krankheitserreger)
Zur Abscheidung von Stäuben mit allen Expositions-Grenzwerten, einschließlich karzinogener und krankheitserregender Stäube (z.B. Blei, Quarz, Schimmel).
Anforderungen:
Kennzeichnung:
iPulse H-1635 Safe Plus
d) Zusatzanforderung Asbest
Zulassung des Saugers nach Staubklasse H mit mindestens folgenden zusätzlichen
Anforderungen:
Kennzeichnung:
iPulse H-1235 Asbest Safe Plus
Staubklasse M erfüllt damit auch die Anforderungen der Staubklasse L.
Staubklasse H erfüllt damit auch die Anforderungen der Staubklassen M und L.
Staubklasse H+Asbest erfüllt damit auch die Anforderungen der Staubklassen H, M und L.
ABER: Allein durch den Einbau eines M- oder H-Filters (z.B. in einen Staubklasse L-Sauger) erfüllt kein Gerät die Anforderungen an die jeweilige höhere Staubklasse!
Entstauber und Industriesauger müssen nach der Norm DIN EN 60335-2-69 Baumuster oder Bauart geprüft sein. Diese Prüfung muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut (z.B. IFA – Institut für Arbeitsschutz; SLG; TÜV Süd) erfolgen und durch eine Prüfbescheinigung nachgewiesen werden ( Bauart- oder Baumusterprüfung ).
a) Filterprüfung
b) Geräteprüfung
Eine explosionsfähige Atmosphäre liegt vor, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: brennbarer oder explosiver Staub, Flüssigkeit oder Gas, verteilt mit ausreichend Sauerstoff (Luft), Vorliegen einer Zündquelle. Entfällt eine dieser Bedingungen, kann davon ausgegangen werden, dass keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt. Brennbare Stäube sind Partikel mit einer Größe unter < 1mm, die an der Luft mittels einer Zündquelle zu einer Explosion führen können. Brennbare und explosible Stäube sind in der der GESTIS-Staub-Ex Datenbank aufgeführt (http://staubex.ifa.dguv.de) und in Explosionsfähigkeit/Staubexplosionsklasse eingeteilt:
Staubexplosionsklasse | KST in bar x m x m/s |
St 1 | 0 bis 200 bar x m x m-1 |
St 2 | 200 bis 300 bar x m x m-1 |
St 3 | 300 bar x m x m-1 |
Gerätegruppe I:
Geräte für die Verwendung in Bergwerken - Untertagebetrieben, sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und / oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
Kategorie | |
M1 | Sehr hohe Sicherheit Sicherheit muss beim Auftreten von zwei gleichzeitigen, unabhängigen Fehlern gewährleistet sein |
M2 | Hohe Sicherheit Abschaltung bei explosiver Atmosphäre |
Geräte zur Verwendung in allen übrigen Bereichen, die durch explosionsfähige Staub- oder Gasatmosphäre gefährdet werden können.
Kategorie | ATEX-Zone | Sicherheit |
1 | Zone 0 / 20 | Sehr hohe Sicherheit Sicherheit muss beim Auftreten zweier gleichzeitig, unabhängiger Fehler gewährleistet sein. |
2 | Zone 1 / 21 | Hohe Sicherheit Sicherheit muss beim Auftreten eines Fehlers gewährleistet sein |
3 | Zone 2 / 22 | Normale Sicherheit |
Explosive Bereiche sind Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt. Der Arbeitgeber hat diese Bereiche in Zonen zuzuordnen (Gefährdungsbeurteilung):
Stoffgruppe | ATEX-Zone | Explosionsgefahr |
0 | ständig, häufig, über längere Zeit | |
Gas (G) Dampf; Aerosol; Nebel | 1 | gelegentlich (bei Normalbetrieb) |
2 | selten oder kurzzeitig |
20 | Ständig, häufig, über längere Zeit | |
Staub (D) | 21 | gelegentlich (bei Normalbetrieb) |
22 | selten oder kurzfristig |
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt <55°C gelten als brennbares Gas (DIN EN 60335-2-69 Pkt.1). Bei Entstehung von brennbaren Aerosolen gelten diese ebenfalls als Gas.
Jedes Gerät muss eindeutig gekennzeichnet sein mit Angaben zu Hersteller / Handelsname / Marke, Gerätebezeichnung, CE-Kennzeichnung. Zusätzlich die genaue Kennzeichnung zur Verwendung:
1. Jedes Gerät muss mit dem Explosionsschutzkennzeichen gekennzeichnet sein:
2. Gerätegruppe
I | Bergbau |
II | alle anderen Bereiche |
1G | ATEX Zone 0 |
2G | ATEX Zone 1 |
3G | ATEX Zone 2 |
1D | ATEX Zone 20 |
2D | ATEX Zone 21 |
3D | ATEX Zone 22 |
i | Eigensicherheit (ia für Zone 0; ib für Zone 1 & 2) |
d | druckfeste Kapselung |
e | erhöhte Sicherheit |
p | Überdruckkapselung |
o | Ölkapselung |
m | Vergusskapselung |
q | Sandkapselung2 |
n | Zündschutzart Zone 2 (nA nicht funkend; nC geschützte Kontakte; nR schwadensichere Gehäuse; nL Energie-begrenzt; nP vereinfachte Überdruckkapselung) |
s | Sonderschutz |
pD | Überdruckkapselung |
iD | Eigensicherheit |
mD | Vergusskapselung |
tD | Schutz durch Gehäuse |
5. Temperaturklasse oder Oberflächentemperatur
T1 | Temperaturklasse ≤ 450°C |
T2 | Temperaturklasse ≤ 300°C |
T3 | Temperaturklasse ≤ 200°C |
T4 | Temperaturklasse ≤ 135°C |
T5 | Temperaturklasse ≤ 100°C |
T6 | Temperaturklasse ≤ 85°C |
...°C | Oberflächentemperatur |
6. Schutzart nach IP (Eignung elektrischer Betriebsmittel gegen potenzielle Gefährdungen nach DIN EN 6029).
Erste Kennziffer: Schutz gegen Fremdkörper
0 | kein Schutz |
1 | Schutz gegen Fremdkörper ≥50mm |
2 | Schutz gegen Fremdkörper ≥12,5mm |
3 | Schutz gegen Fremdkörper ≥2,5mm |
4 | Schutz gegen Fremdkörper ≥1mm |
5 | Schutz gegen Staub |
6 | staubdicht |
Zweite Kennziffer: Schutz gegen Wasser
0 | kein Schutz |
1 | Schutz gegen Tropfwasser |
2 | Schutz gegen Tropfwasser bei Gehäuseneigung bis 15° |
3 | Schutz gegen fallendes Sprühwasser aus Winkel bis zu 60° |
4 | Schutz gegen allseitiges Spritzwasser |
5 | Schutz gegen Strahlwasser |
6 | Schutz gegen starkes Strahlwasser |
7 | Schutz gegen zeitweises Untertauchen |
8 | Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen |
Kann eine Kennziffer nicht angegeben werden, wird diese durch ein „X“ ersetzt (z.B. IP X4).
Staubsauger und Entstauber die zur Aufnahme von brennbaren Stäuben eingesetzt werden und außerhalb einer ATEX Zone oder maximal in der ATEX Zone 22 betrieben werden, müssen der Bauart 22 entsprechen und der Staubklasse L, M oder H.
Ausgenommen sind Maschinen, die ausschließlich zur Aufnahme von Holzstaub dienen und maximal 1.200 W Bemessungsleistung haben und das Volumen des Staubbehälters maximal 50 dm³ (=50 Liter) beträgt.
Kennzeichnung:
In ESD geschützten Bereichen dürfen keine elektrostatischen Entladungen entstehen!
Sauger für den Einsatz in ESD geschützten Bereichen müssen folgende Anforderungen erfüllen (DIN EN 60335-2-69 Anhang DD):
Kennzeichnung:
Relevante Normen für Reinräume legen nur die Anforderungen an die maximale Partikelzahl in Abhängigkeit von der Partikelgröße in den Reinräumen fest.
Relevante Normen sind ISO 14644 (Halbleitertechnik, Raumfahrt); VDI 2083 (Lebensmittel); EU-GMP Leitfaden Annex 1 (Pharmazie).
Eine (Prüf- oder Zertifizierungs-) Norm an Reinraumsauger gibt es nicht und die Anforderungen können nur aufgrund der Reinraumklassen abgeleitet werden.
Da in allen Reinräumen jeder Partikel vermieden werden muss, sollten die Sauger: