4. STAUBSAUGER

4.1 GRUNDBEGRIFFE

4.1.1 UNTERDRUCK

Unterdruck („negative Druckdifferenz“) ist die Differenz zwischen Umgebungsdruck und geringeren Druck in einem Behälter. Bei Staubsaugern entsteht der Unterdruck durch den permanenten Transport von Luft aus dem Behälter heraus und dem Entgegenwirken der Umgebungsluft in den Behälter hinein (Druckausgleich = Sogwirkung). Dieser Druckausgleich wird zur Aufnahme („Hochheben“) von Sauggut genutzt. 

Je schwerer dabei das Sauggut ist oder je größer der Höhenunterschied – desto höher muss der Unterdruck sein. 

Je höher der Unterdruck, desto stärker „saugt“ sich das Zubehör an den Unterdruck an. 

Angabe in: 

Millibar -> Kilo Pascal -> Meter Wassersäule 

100 mbar = 10 kPa = 1,0197 mWs 

Achtung: Der Unterdruck gibt einerseits einen Hinweis, über welchen Höhenunterschied das Sauggut aufgenommen werden kann (wobei bei 100 mbar in etwa aus 1 m Tiefe gesaugt werden kann) und kann nicht „ins Unendliche“ gesteigert werden – das theoretische Maximum liegt bei 1 bar.

4.1.2 VOLUMENSTROM - LUFTGESCHWINDIGKEIT

Volumenstrom (auch Luftmenge) ist die Angabe des Volumens der transportierten Luft (in Liter, m³, …) in einem Zeitraum (in Sekunde, Minute, Stunde). Durch die transportierte Luft wird das, durch den Unterdruck aufgenommene Sauggut, transportiert. 

Angabe in: 

Liter/Sekunde -> Liter/Minute -> m³/Stunde
1 l/s = 60 l/min = 3,6 m³/h 

Für den Transport des Sauggutes ist jedoch die Luftgeschwindigkeit (in Meter pro Sekunde) entscheidend, also der Volumenstrom geteilt durch den (Schlauch-) Durchmesser. 

 Leichtes Sauggut kann mit geringer Luftgeschwindigkeit im Schlauch transportiert werden. Bei schwerem Sauggut (grober Sand, Metallstaub usw.) werden hohe Luftgeschwindigkeiten benötigt. 

Die Luftgeschwindigkeit kann über die Turbinenleistung und / oder den gewählten Schlauchdurchmesser beeinflusst werden. 

Angabe in:
Meter/Sekunde = m/s 

Bei Saugern der Staubklasse M oder H muss die minimale Luftgeschwindigkeit im Saugschlauch mindestens 20 m/s betragen! Beim Unterschreiten dieser Luftgeschwindigkeit (nach dem Filter) muss der Sauger akustisch oder optisch Alarm geben. Ist der Anschluss von Zubehör (Saugschläuchen) mit verschiedenen Durchmessern möglich, so muss am Gerät eine Einstellmöglichkeit (Vorwahlschalter) vorhanden sein, die sicherstellt, dass beim jeweiligen verwendeten Schlauchdurchmesser die Warneinrichtung bei Unterschreitung der 20 m/s anspricht.

4.1.1 UNTERDRUCK

Unterdruck („negative Druckdifferenz“) ist die Differenz zwischen Umgebungsdruck und geringeren Druck in einem Behälter. Bei Staubsaugern entsteht der Unterdruck durch den permanenten Transport von Luft aus dem Behälter heraus und dem Entgegenwirken der Umgebungsluft in den Behälter hinein (Druckausgleich = Sogwirkung). Dieser Druckausgleich wird zur Aufnahme („Hochheben“) von Sauggut genutzt. 

Je schwerer dabei das Sauggut ist oder je größer der Höhenunterschied – desto höher muss der Unterdruck sein. 

Je höher der Unterdruck, desto stärker „saugt“ sich das Zubehör an den Unterdruck an. 

Angabe in: 

Millibar -> Kilo Pascal -> Meter Wassersäule 

100 mbar = 10 kPa = 1,0197 mWs 

Achtung: Der Unterdruck gibt einerseits einen Hinweis, über welchen Höhenunterschied das Sauggut aufgenommen werden kann (wobei bei 100 mbar in etwa aus 1 m Tiefe gesaugt werden kann) und kann nicht „ins Unendliche“ gesteigert werden – das theoretische Maximum liegt bei 1 bar.

4.1.2 VOLUMENSTROM - LUFTGESCHWINDIGKEIT

Volumenstrom (auch Luftmenge) ist die Angabe des Volumens der transportierten Luft (in Liter, m³, …) in einem Zeitraum (in Sekunde, Minute, Stunde). Durch die transportierte Luft wird das, durch den Unterdruck aufgenommene Sauggut, transportiert. 

Angabe in: 

Liter/Sekunde -> Liter/Minute -> m³/Stunde
1 l/s = 60 l/min = 3,6 m³/h 

Für den Transport des Sauggutes ist jedoch die Luftgeschwindigkeit (in Meter pro Sekunde) entscheidend, also der Volumenstrom geteilt durch den (Schlauch-) Durchmesser. 

 Leichtes Sauggut kann mit geringer Luftgeschwindigkeit im Schlauch transportiert werden. Bei schwerem Sauggut (grober Sand, Metallstaub usw.) werden hohe Luftgeschwindigkeiten benötigt. 

Die Luftgeschwindigkeit kann über die Turbinenleistung und / oder den gewählten Schlauchdurchmesser beeinflusst werden. 

Angabe in:
Meter/Sekunde = m/s 

Bei Saugern der Staubklasse M oder H muss die minimale Luftgeschwindigkeit im Saugschlauch mindestens 20 m/s betragen! Beim Unterschreiten dieser Luftgeschwindigkeit (nach dem Filter) muss der Sauger akustisch oder optisch Alarm geben. Ist der Anschluss von Zubehör (Saugschläuchen) mit verschiedenen Durchmessern möglich, so muss am Gerät eine Einstellmöglichkeit (Vorwahlschalter) vorhanden sein, die sicherstellt, dass beim jeweiligen verwendeten Schlauchdurchmesser die Warneinrichtung bei Unterschreitung der 20 m/s anspricht.

4.2 ANTRIEBSARTEN

4.2.1 MOTOR-TURBINEN-EINHEITEN

Leichte Wechselstrommotoren (selten Drehstrommotoren) die eine ein- oder mehrstufige Turbine, zur Erzeugung des Volumenstroms, antreiben. Zur Steigerung des Volumenstroms können mehrere Motor-Turbinen verbaut werden. Sauger mit Motor-Turbinen-Einheiten sind meist ortsveränderliche Entstauber (leichte, mobile Sauger) mit einem Volumenstrom bis ca. 60 - 75 l/s pro Motor (normalerweise ein- bis dreimotorige Geräte). 

 Motoren mit Kohlebürsten sind günstig, erzeugen jedoch Funkenflug (nicht geeigneten bei brennbaren Stäuben, beim Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären oder in ESD-geschützten Bereichen) und Abrieb (nicht geeignet in Reinräumen oder Hygienebereichen). Kohlebürstenmotoren haben in etwa 200-1.000 Betriebsstunden bis zum Abnutzen der Kohlebürsten (und nicht an allen Motoren können die Kohlebürsten gewechselt werden). 

 Magnetläufer, EC-Motoren sind elektronisch-kommutierte (bürstenlose) Motoren (und erheblich teurer als Kohlebürstenmotoren), hier entstehen weder Funkenflug noch Abrieb. Diese Motoren sind meist in explosionsgeschützten Geräten, Geräte für den Einsatz in ESD-Bereichen oder für den Einsatz in Reinräumen verbaut. Diese Motoren laufen theoretisch verschleißfrei. 

Kühlung der Motoren: 

  • Bypasskühlung: Kühl- und Arbeitsluft des Saugers sind getrennt, die Kühlung der Turbine erfolgt mittels Umgebungsluft und ist unabhängig von der Sättigung des Filters 
  • Durchlaufkühlung: die Kühlung der Turbine erfolgt mittels der gereinigten Arbeitsluft des Saugers, mit Sättigung des Filters reduziert sich die Kühlluft!

4.2.2 SEITENKANALVERDICHTER

Der Seitenkanalverdichter saugt die Luft durch ein schnell rotierendes Schaufellaufrad an, durch Zentrifugalkraft wird die Luft verdichtet und durch das Rückströmen über den Seitenkanal wird sie nochmals der Luftstrom erhöht. Damit ist (theoretisch) jeder Volumenstrom und verschleißfreier Betrieb möglich. Aufgrund Ihrer Größe und Leistungsaufnahme (Drehstrom) sind Sauger mit Seitenkanalverdichter größere Industriesauger mit Volumenstrom > 80 l/s.

4.2.3 DRUCKLUFTBETRIEBENE TURBINEN

Der Betrieb der Saugturbinen über Druckluft eignet sich ebenfalls für einen nahezu verschleißfreien Antrieb des Saugers, sowie für den Betrieb in explosionsgeschützten Geräten. Der Volumenstrom ist limitiert durch die zur Verfügung gestellte Druckluft

4.3 FILTER

Die hier verwendeten Begriffe sind (teilweise) nicht als technische Begriffe zu verstehen, sondern dienen nur zur Erklärung der verschiedenen Funktionsweisen!

4.3.1 FILTERMATERIAL

Tiefenfilter („Sättigungsfilter“): eingesaugte Stäube schießen in das Filtermaterial ein und werden vom Filtermaterial gehalten – der Filter „sättigt sich“. 

 Vorteil: Feinstäube werden im Filter gebunden 

 Nachteil: geringere Standzeit des Filters 

Oberflächenfilter („Anlagerungsfilter“): eingesaugte Stäube lagern sich auf dem Filtermaterial an – die angelagerten Filter können mittels Filterabreinigung abgereinigt werden.

 Vorteil: höhere Standzeit des Filters 

 Nachteil: Feinstäube werden nicht gebunden 

 In der Praxis ist jeder Filter eine Kombination aus beiden, wobei jeweils der „Sättigungs- oder Anlagerungsteil“ überwiegt. 

Glasfaser-Zellulose-Filter („Papierfilter“, „Glasfaserfilter“) sind überwiegend Sättigungsfilter – Feinstäube werden vom Filter gehalten / Grobstäube lagern sich auf der Filteroberfläche an. Sinnvoll und eingesetzt werden solche Filter bei Saugern der Staubklasse H (CMR-Stoffen, biologischen Arbeitsstoffen …). 

 PTFE-, PET-, Teflon-, Kunststofffiltern… sind überwiegend Anlagerungsfilter, nur ein (geringerer) Anteil des Feinstaubes schießt ins Filtermaterial ein. Ein weiterer Vorteil ist die Resistenz gegenüber Feuchtigkeit, die Filter können beim Nasssaugen im Gerät verbleiben oder ausgespült werden (vor dem erneuten Saugen sollten die Filter natürlich getrocknet werden!). Sinnvoll ist der Einsatz bei ungefährlichen (Staubklasse L) und gesundheitsgefährlichen (Staubklasse M) Stäuben - oder als (abreinigbarer) Vorfilter mit einen Haupt-(Nach-)Filter der Staubklasse H. 

 Ein Filter mit unbegrenzter Standzeit ist auch bei sehr effektiver Filterabreinigung nicht möglich, daher sollten Filter mindestens einmal jährlich gewechselt werden.

4.3.2 FILTERMATERIAL

Eine Filterreinigung ist bei den meisten Saugern mittlerweile Standard, um die Standzeit des Filters zu erhöhen und um möglichst lange, ohne Arbeitsunterbrechungen arbeiten zu können. 

Manuelle Abreinigungen können bei Bedarf, aber meist nur bei Arbeitsunterbrechungen, bedient werden. Abgereinigt werden kann: 

  •  mechanisch durch Abstreifen ("Rechen") 
  • mechanisch durch Rütteln des Filters 

durch das Luftumkehr-Prinzip. Dabei wird durch (mehrmaliges) Betätigen eines Tasters ein Ventil geöffnet und die einströmende Umgebungsluft bläst den Filter frei, dazu muss vorher ein Unterdruck erzeugt werden (z.B. durch Verschließen des Saugers, z.B. Zuhalten des Griffrohrs). 

Automatische Abreinigungen, unterschieden wird zwischen: 

  • Elektromagnetische Rüttelfunktion die die Hauptfilter entweder rein bedarfsgesteuert mittels Differenzdruckmessung oder bei Unterschreitung eines voreingestellten Unterdruckwertes in der nächsten Arbeitspause effektiv abrüttelt und der Staub so in den Behälter zurückfällt.
VorteileNachteile
  • Effektive Abreinigung auch von Problemstäuben die auch noch hygroskopisch sind, z.B. Schleifen von Gipskartonplatten
  • Eingeschossene Staubpartikel bleiben im Filter gebunden. Besonders relevant, wenn es sich um gesundheitsgefährdende Stäube handelt
  • Die Intensität (Energie) der Rüttelfunktion (bis zu 300-fache Erdbeschleunigung g) kann zum einen gezielt festgelegt werden und wird zum anderen unabhängig vom Füllgrad des Behälters mittels der Magnetkraft konstant gehalten.
  • Aufwändigere Bauweise mit einer größeren Anzahl an Bauteilen.
  Luftumkehr-Prinzip bei dem entweder rein zeitgesteuert (z.B. alle 15 Sek.) oder auch bedarfsgesteuert ein Ventil geöffnet wird, so dass die einströmende Umgebungsluft, die das Vakuum im Behälter ausgleichen will, den Filter durchspült und von Staub befreit.
VorteileNachteile
  • Funktioniert bei problemlosen Stäuben, die nicht stark anhaften, gut
  • Sehr kompakte Bauweise mit geringer Anzahl an Teilen möglich
  • Sofern nur ein Hauptfilter eingebaut ist, wird während der Abreinigung der Saugstrom unterbrochen
  • Beim Durchblasen wird das Filtermaterial in Mitleidenschaft gezogen
  • Mit zunehmend gefülltem Behälter reduziert sich die Effektivität, da das zur Verfügung stehende Vakuum im Behälter, welches die Energie des Luftstroms bestimmt, geringer wird bzw. stark abnimmt
  • Beim Einschießen der Luft entsteht im Behälter ein Überdruck und Staub wird durch Spalte, die zwischen Kopf und Behälter vorhanden sind, wieder ausgeblasen. Problematisch, wenn gesundheits-gefährdende Stäube gesaugt wurden.
  • Druckluft: Der Filter wird mittels Druckluft gereinigt, äquivalent zur Luftumkehr, jedoch mit noch höheren Luftgeschwindigkeiten und Druckunterschieden. Die Effektivität der Filterabreinigung sinkt nicht mehr mit Füllstand des Behälters.

4.3.3 WEGWERFSTAUBSAMMELBEHÄLTER

Aufgesaugte Stäube sollten nicht ausgeschüttet oder umgefüllt werden, bei den Staubklassen M & H, sowie brennbaren / explosiven Stäuben ist dies verboten. Zur staubarmen (idealerweise staubfreien) Entsorgung des Sauggutes dienen Wegwerfstaubsammelbehälter. 

Filtersäcke: fast vollständiger geschlossener Sack aus Papier oder Vliesmaterial, durch das der Saugstrom geleitet wird, um die gröberen Bestandteile des Staubes abzuscheiden – also eher ein Grobschmutzfilter. Eine vollständige Befüllung des Filtersackes ist (technisch bedingt) nicht möglich – im Idealfall liegt die Befüllung bei max. 2/3 des Volumens. Eine Entnahme ist staubarm möglich!

VorteilNachteile
  • Weniger (Grob-)Staubbeaufschlagung des Filtermaterials
  • Beim Saugen baut sich an der Oberfläche eine Staubschicht auf und reduziert die Leistungsfähigkeit der Absaugung
  • es kann zum Platzen des Filtersackes kommen
  • ungeeignet bei mineralischen Stäuben.
  Entsorgungssäcke, -behälter…: zum Filtermaterial hin, offener Sack oder Behälter aus luft- und staubundurchlässigem Material (meist PE-Kunststoff) – Entsprechung eines Müllsackes bei der Entnahme des Sauggutes. In Abhängigkeit der Konstruktion des Saugers ist eine vollständige Befüllung (eventuell sogar Überfüllung) des Entsorgungssackes möglich. Eine Entnahme ist staubarm möglich.
VorteilNachteil
  • nach Verschließen des Beutels kann dieser staubfrei entsorgt werden
  • meist offenes System, dadurch mehr Belastung des Filtermaterial mittels Grobstaub

Longopac, EasyPac: Funktionsweise wie bei den Entsorgungssack- / -behälter-System, jedoch können einzelne staubdichte Verpackungseinheiten (Longopac) oder das komplette Sauggut (EasyPac) staubfrei entnommen werden.

VorteilNachteil
  • staubfreie Entsorgung möglich
-

4.4 UNTERSCHIED STAUBKLASSEN UND SCHWEBSTOFFFILTERKLASSEN

Staubklassen (L; M; H) gelten für Staubsauger (hohe Partikelanzahl, hohe Luftgeschwindigkeiten, „kleine“ Filter)!

Filterklassen (EPA; HEPA; ULPA) gelten für Schwebstäube (geringe Partikelanzahl; geringe Luftgeschwindigkeiten, „große Filter“)! 

Ein Filter kann eine Prüfung auf Staubklasse (nach DIN EN 60335-2-69) und Filterklasse (nach DIN EN 1822) haben, wenn nach beiden Normen geprüft wurde. Aber der Einbau eines ausschließlich auf EPA; HEPA oder ULPA geprüfter Filter in einen Sauger macht noch keinen Sicherheits- oder Gefahrstoffsauger.

 StaubklasseSchwebstoffklasse 
NormDIN EN 60335-2-69DIN EN 1822
GeltungsbereichStaubsauger, Entstauber (Unterdruckhaltegeräte, Kehrsaugmaschinen)Schwebstoff- und Partikelfilterfilter im Bereich der Raum- und Prozesslufttechnik
KlassenL – leichte Gefahr
  • ≥99% Abscheidegrad


M – gesundheitsgefährliche Stäube
  •  ≥99,9% Abscheidegrad


H – krebserregende Stäube
  • ≥99,995% Abscheidegrad
Partikelfilter (EPA)
  • E10 >85% (Abscheidegrad)
  • E11 >95%
  • E12 >99,5%

Schwebstofffilter (HEPA)
  • H13 >99,95% (Abscheidegrad)
  • H14 >99,995%

Hochleistungsschwebstofffilter (ULPA-Medizintechnik)
  • U15 >99,9995%
  • U16 >99,99995%
  • U17>99,999995%
TestPrüfung Filterelement: Test mit Ölpartikel oder Salzpartikel (NaCl) mit 90% der Partikelzahl <2µm

Prüfung montierte Maschine bei Staubklasse M & H: Test mit Kalksteinstaub 10% <1µm; 22% <2µm; 75% <5µm

Test Berstfestigkeit des Filters (Filterflächenbelastung)

 „Polsternägel“ Prüfung
Abscheidegrad-Leckageprüfung für eine Partikelgröße von 0,3 µm bis 0,5 µm (mit flüssigen oder festen Prüfaerosol)

4.5 SAUGERTYPEN

4.5.1 FLÜSSIGKEITENSAUGER

Maschinen zum ausschließlichen Aufsaugen von Flüssigkeiten (Wasser, Öl…). Keine Filtration von eventuell beim Aufsaugen entstehenden Aerosolen oder beim Saugen von trocknem Staub. 

Bei der Auswahl der Geräte ist darauf zu achten, dass diese mit einer Abschalt- oder Verschlussvorrichtung bei Erreichung des maximalen Flüssigkeitsstandes ausgestattet sind, bei Schaumbildung funktionieren diese Vorrichtungen meistens nicht (mögliche Option: Entschäumer verwenden). 

 Zielführend ist eine Möglichkeit zur Entleerung des Gerätes, wie zum Beispiel Ablassschlauch, Schmutzwasserpumpe, Schubumkehr…

4.5.2 TROCKENSAUGER

Maschinen zum ausschließlichen Aufsaugen von Partikeln. Beim gewerblichen Einsatz sind Geräte nach der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 zu verwenden. Diese Norm legt auch die Anforderungen an die Geräte nach den Staubklassen L, M und H fest.

4.5.3 NASS-TROCKEN-SAUGER

Maschinen, die zum Aufsaugen von Flüssigkeiten UND Stäuben geeignet sind, damit müssen diese Geräte auch die Anforderungen an beide Medien erfüllen!

4.5.4 STAUBSAUGER / INDUSTRIESAUGER

Maschine zum Aufsaugen von bereits abgelegten Stäuben. Im gewerblichen Gebrauch werden diese Geräte als „Industriesauger“ (IS) bezeichnet und müssen der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 entsprechen.

4.5.5 ENTSTAUBER / EOB

Maschinen zum Absaugen von stauberzeugenden Maschinen. Mobile Entstauber werden als „Entstauber ortsveränderlicher Bauart“ (EOB) bezeichnet und müssen der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 entsprechen.

4.5.6 VORABSCHEIDER

Bei hohen Staubaufkommen dienen Vorabscheider zur Aufnahme des Großteils des Staubes. Betrieben werden die Vorabscheider mittels eines Saugers und scheiden (je nach Bauart, Wirkungsweise und Staubgröße) bis zu 99% des aufzusaugenden Staubes vor dem Sauger ab. 

 Die Anforderungen an die Gesundheitsgefahren müssen über den Sauger erfüllt werden.

4.5.7 LUFTREINIGER / UNTERDRUCKHALTEGERÄTE

Maschinen zur Aufnahme und Ausfiltern von Schwebstäuben und zur Luftreinigung. Luftreiniger müssen nicht baumuster- oder bauartgeprüft nach der Norm IEC / DIN EN 60335-2-69 sein, müssen aber den DGUV Grundsatz 309-012 entsprechen. 

Anforderungen an die Luftreiniger: 

  •  Hauptfilter aus geprüften Filtermaterial der Staubklasse M oder H (H13 oder H14 – Berstfestigkeit beachten!) 
  • Prüfung des dichten Einbaus des Filters und Erreichung des Filtrationsgrades (DOP-TEST) 
  • Anzeige der Unterschreitung des Mindestluftvolumens 
  • Angabe der maximalen Raumfläche die abgesaugt werden kann oder des Luftdurchsatzes 

sind Luftreiniger, die zusätzlich geeignet sind, durch absaugen von Luft aus einem geschlossenen Bereich einen Unterdruck in diesem Bereich sicherzustellen.

4.6 SAUGEN VON GESUNDHEITSGEFÄHRLICHEN STÄUBEN

4.6.1 STAUBKLASSEN

Durch die weltweite Norm IEC 60335-2-69 und ihre europäische Entsprechung DIN EN 60335-2-69 sind drei Staubklassen für Staubsauger und Entstaubern für den gewerblichen Gebrauch definiert. 

 Zusätzlich müssen die Maschinen zusätzliche Anforderungen erfüllen beim Aufsaugen von brennbaren Stäuben, Betrieb in explosionsfähiger Atmosphäre und bei Asbest (nach TRGS 519). 

 a) Staubklasse L 

(low = leichte Gefahr) 

 Zur Abscheidung von Stäuben mit einem Expositions-Grenzwert größer als 1 mg/m³

 = „ungefährliche“ Stäube (z.B. Haushaltsstaub, Erde, Gips). 

 Anforderungen: 

Durchlassgrad < 1% / Abscheidegrad >99%
Filterfächenbelastung: 500 m³ x m-² x h-1 

Kennzeichnung: 

 iPulse L-1635 Basic 
iPulse L-1635 Top
ISC L-1625
ISC L-1625 Top
ISC L-1650 Top 

b) Staubklasse M
(medium = einschließlich gesundheitsgefährlicher Stäube) 

 Zur Abscheidung von Stäuben mit einem Expositions-Grenzwert größer mindestens 0,1 mg/m³

 = gesundheitsgefährliche Stäube (z.B. Schleif- und Sägestäube von Holz, Lacke, Zement). 

Anforderungen: 

  • Durchlassgrad < 0,1% / Abscheidegrad >99,9%
  • Filterfächenbelastung: 200 m³ x m-² x h-1
  • Verschlussmöglichkeit gegen unbeabsichtigtes Freisetzen von Staub 

Kennzeichnung:

iPulse M-1635 Safe
iPulse M-1635 Safe Plus
ISC M-1625 Safe 

c) Staubklasse H 

(high = einschließlich krebserzeugender Stäube und Krankheitserreger)

Zur Abscheidung von Stäuben mit allen Expositions-Grenzwerten, einschließlich karzinogener und krankheitserregender Stäube (z.B. Blei, Quarz, Schimmel). 

 Anforderungen: 

  • Durchlassgrad < 0,005% / Abscheidegrad >99,995% 
  • Filterfächenbelastung: 200 m³ x m-² x h-1 
  • Verschlussmöglichkeit gegen unbeabsichtigtes Freisetzen von Staub
  • Hauptfilter darf nur mit Werkzeug wechselbar sein 

Kennzeichnung: 

 iPulse H-1635 Safe Plus 

d) Zusatzanforderung Asbest 

Zulassung des Saugers nach Staubklasse H mit mindestens folgenden zusätzlichen

 Anforderungen:

  • Bis 1.200 W Hauptfilter Staubklasse H 
  • Ab 1.200 W abreinigbarer Vorfilter Staubklasse M und Hauptfilter Staubklasse H 
  • Ab 1.200 W Anschluss für einen Abluftschlauch ins Freie (unter 1.200 W ist er empfohlen) 
  • formstabile Staubsammeleinrichtung 

Kennzeichnung: 

iPulse H-1235 Asbest Safe Plus 

Staubklasse erfüllt damit auch die Anforderungen der Staubklasse L. 

Staubklasse erfüllt damit auch die Anforderungen der Staubklassen M und L. 

Staubklasse H+Asbest erfüllt damit auch die Anforderungen der Staubklassen H, M und L. 

ABER: Allein durch den Einbau eines M- oder H-Filters (z.B. in einen Staubklasse L-Sauger) erfüllt kein Gerät die Anforderungen an die jeweilige höhere Staubklasse!

4.6.2 PRÜFUNG AUF STAUBKLASSE

Entstauber und Industriesauger müssen nach der Norm DIN EN 60335-2-69 Baumuster oder Bauart geprüft sein. Diese Prüfung muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut (z.B. IFA – Institut für Arbeitsschutz; SLG; TÜV Süd) erfolgen und durch eine Prüfbescheinigung nachgewiesen werden ( Bauart- oder Baumusterprüfung ). 

 a) Filterprüfung 

  • Staubklassen L und M: Prüfung des Filtermaterials mit einem Prüfstaubstaub in einer Konzentration von 200mg/m³ - 90% des Prüfstaubes muss einem Partikeldurchmesser zwischen 0,2µm und 2µm haben. 
  • Staubklasse L: Durchlassgrad Filtermaterials < 1% 
  • Staubklasse M: Durchlassgrad Filtermaterials < 0,1% 
  • Staubklasse H: Prüfung des Hauptfilterelements mit einen Prüfaerosol (z.B. DOP-Dispersionsölpartikel) in einer Konzentration zwischen 10mg/m³ und 200mg/m³ - 90% muss einen Durchmesser unter 1µm haben. 
  • Staubklasse H: Durchlassgrad Hauptfilterelement < 0,005% 

b) Geräteprüfung 

  • Bei Staubklasse M und H muss das montierte Gesamtgerät geprüft werden (zusätzlich zur Filterprüfung). 
  • Prüfung mit Kalksteinstaub (Korngrößenverteilung: 10% < 1µm, 22% < 2µm, 75% < 5µm) und in einer Konzentration von mindestens 5g/m³ auf Unterschreitung des vorgeschrieben Durchlassgrad (M < 0,1%; H < 0,005%), 
  • Berstfestigkeit des Hauptfilters bei Überfüllung und Impulswirkung, 
  • Eine Filterabreinigung darf die Filterwirkung nicht beeinträchtigen (den Durchlassgrad nicht erhöhen), 
  • Einsaugen von Polsternägeln, das Filterelement darf dabei nicht beschädigt werden, 
  • Eine Filterabreinigung muss die geforderte Saugleistung wiederherstellen (min. 20% größer als die Mindestluftmenge), 
  • Die Maschinen müssen mit einer Anzeige (akustisch oder visuell) oder einer Abschaltung der angeschlossenen, stauberzeugenden Maschine für die Unterschreitung der Mindestluftmenge von 20m/s im Saugschlauch oder Rohr (größter einsetzbarer Durchmesser) ausgestattet sein, 
  • wenn verschieden Durchmesser eine Einstellung der Strömungsgeschwindigkeit erfordern, muss dies werkzeuglos möglich sein 
  • Maschinen müssen mit einem Wegwerfstaubsammelbehälter ausgerüstet sein, der eine möglichst staubarme Entnahme des Sauggut ermöglicht

4.7 ANFORDERUNGEN BEI BETRIEB IN EXPLOSIONSFÄHIGER ATMOSPHÄRE

Eine explosionsfähige Atmosphäre liegt vor, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: brennbarer oder explosiver Staub, Flüssigkeit oder Gas, verteilt mit ausreichend Sauerstoff (Luft), Vorliegen einer Zündquelle. Entfällt eine dieser Bedingungen, kann davon ausgegangen werden, dass keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt. Brennbare Stäube sind Partikel mit einer Größe unter < 1mm, die an der Luft mittels einer Zündquelle zu einer Explosion führen können. Brennbare und explosible Stäube sind in der der GESTIS-Staub-Ex Datenbank aufgeführt (http://staubex.ifa.dguv.de) und in Explosionsfähigkeit/Staubexplosionsklasse eingeteilt: 

StaubexplosionsklasseKST in bar x m x m/s
St 10 bis 200 bar x m x m-1
St 2200 bis 300 bar x m x m-1
St 3300 bar x m x m-1
Sauger, die in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden oder zum Aufsaugen von brennbaren Stäuben genutzt werden, müssen den Anforderungen nach ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU entsprechen. Werden Geräte in Bereichen mit explosiver Atmosphäre betrieben dürfen nur geeignete Maschinen eingesetzt werden. Die Anforderungen legt die ATEX- Richtlinie (Richtlinie 2014/34/EU) fest. Mindestvorschriften zum Schutz von Beschäftigten, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, legt die ATEX-Betriebsrichtlinie (Richtlinie 1999/92/EG) fest, umgesetzt durch Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Geräte und Schutzsysteme müssen der ATEX-Produktrichtlinie (Richtlinie 74/9/EG) entsprechen. Umgesetzt für Deutschland durch die „Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz“ (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV).

4.7.1 EINTEILUNG IN GERÄTEGRUPPEN

Gerätegruppe I: 

 Geräte für die Verwendung in Bergwerken - Untertagebetrieben, sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und / oder brennbare Stäube gefährdet werden können.

Kategorie 
M1Sehr hohe Sicherheit 
Sicherheit muss beim Auftreten von zwei gleichzeitigen, unabhängigen Fehlern gewährleistet sein
M2 Hohe Sicherheit
Abschaltung bei explosiver Atmosphäre
  Gerätegruppe II: 

 Geräte zur Verwendung in allen übrigen Bereichen, die durch explosionsfähige Staub- oder Gasatmosphäre gefährdet werden können.

KategorieATEX-ZoneSicherheit
1Zone 0 / 20Sehr hohe Sicherheit 
Sicherheit muss beim Auftreten zweier gleichzeitig, unabhängiger Fehler gewährleistet sein.
2Zone 1 / 21Hohe Sicherheit
Sicherheit muss beim Auftreten eines Fehlers gewährleistet sein
3Zone 2 / 22Normale Sicherheit
4.7.2 EINTEILUNG ATEX-ZONEN 

Explosive Bereiche sind Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt. Der Arbeitgeber hat diese Bereiche in Zonen zuzuordnen (Gefährdungsbeurteilung):

StoffgruppeATEX-ZoneExplosionsgefahr
 0ständig, häufig, über längere Zeit
Gas (G)
Dampf; Aerosol; Nebel
1gelegentlich (bei Normalbetrieb)
 2selten oder kurzzeitig
 20Ständig, häufig, über längere Zeit
Staub (D)21gelegentlich (bei Normalbetrieb)
 22selten oder kurzfristig

Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt <55°C gelten als brennbares Gas (DIN EN 60335-2-69 Pkt.1). Bei Entstehung von brennbaren Aerosolen gelten diese ebenfalls als Gas.

GRUNDLEGENDE SICHERHEITSANFORDERUNGEN: 

  • Primärer Explosionsschutz: Vermeidung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (Durchlüftung; Inertisierung; Substitution …) 
  • Sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung von Zündquellen (Einsatz von Geräte gemäß ATEX-Gerätegruppen; …) 
  • Tertiärer Explosionsschutz: Beschränkung der Auswirkungen einer eventuellen Explosion (konstruktiver Explosionsschutz)

4.7.3 KENNZEICHNUNG EXPLOSIONSGESCHÜTZTER GERÄTE 

Jedes Gerät muss eindeutig gekennzeichnet sein mit Angaben zu Hersteller / Handelsname / Marke, Gerätebezeichnung, CE-Kennzeichnung. Zusätzlich die genaue Kennzeichnung zur Verwendung:

1. Jedes Gerät muss mit dem Explosionsschutzkennzeichen gekennzeichnet sein: 

 2. Gerätegruppe

IBergbau
IIalle anderen Bereiche

3. Gerätekategorie bei Geräten der Gerätegruppe II
Gas:
1GATEX Zone 0
2GATEX Zone 1
3GATEX Zone 2

Staub:
1DATEX Zone 20
2DATEX Zone 21
3DATEX Zone 22

4. Explosionsschutz "Ex":
iEigensicherheit (ia für Zone 0; ib für Zone 1 & 2)
ddruckfeste Kapselung
eerhöhte Sicherheit
pÜberdruckkapselung
oÖlkapselung
mVergusskapselung
qSandkapselung2
nZündschutzart Zone 2 (nA nicht funkend; nC geschützte Kontakte; nR schwadensichere Gehäuse; nL Energie-begrenzt; nP vereinfachte Überdruckkapselung)
sSonderschutz
 
pDÜberdruckkapselung
iDEigensicherheit
mDVergusskapselung
tDSchutz durch Gehäuse

5. Temperaturklasse oder Oberflächentemperatur

T1Temperaturklasse ≤ 450°C
T2Temperaturklasse ≤ 300°C
T3Temperaturklasse ≤ 200°C
T4Temperaturklasse ≤ 135°C
T5Temperaturklasse ≤ 100°C
T6Temperaturklasse ≤ 85°C
 
...°COberflächentemperatur

6. Schutzart nach IP (Eignung elektrischer Betriebsmittel gegen potenzielle Gefährdungen nach DIN EN 6029). 

 Erste Kennziffer: Schutz gegen Fremdkörper

0kein Schutz
1Schutz gegen Fremdkörper ≥50mm
2Schutz gegen Fremdkörper ≥12,5mm
3Schutz gegen Fremdkörper ≥2,5mm
4Schutz gegen Fremdkörper ≥1mm
5Schutz gegen Staub
6staubdicht

Zweite Kennziffer: Schutz gegen Wasser

0kein Schutz
1Schutz gegen Tropfwasser
2Schutz gegen Tropfwasser bei Gehäuseneigung bis 15°
3Schutz gegen fallendes Sprühwasser aus Winkel bis zu 60°
4Schutz gegen allseitiges Spritzwasser
5Schutz gegen Strahlwasser
6Schutz gegen starkes Strahlwasser
7Schutz gegen zeitweises Untertauchen
8Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen

Kann eine Kennziffer nicht angegeben werden, wird diese durch ein „X“ ersetzt (z.B. IP X4).

4.7.3 KENNZEICHNUNG EXPLOSIONSGESCHÜTZTER GERÄTE 

Staubsauger und Entstauber die zur Aufnahme von brennbaren Stäuben eingesetzt werden und außerhalb einer ATEX Zone oder maximal in der ATEX Zone 22 betrieben werden, müssen der Bauart 22 entsprechen und der Staubklasse L, M oder H. 

 Ausgenommen sind Maschinen, die ausschließlich zur Aufnahme von Holzstaub dienen und maximal 1.200 W Bemessungsleistung haben und das Volumen des Staubbehälters maximal 50 dm³ (=50 Liter) beträgt. 

 Kennzeichnung: 


4.8 ESD SAUGER

In ESD geschützten Bereichen dürfen keine elektrostatischen Entladungen entstehen! 

Sauger für den Einsatz in ESD geschützten Bereichen müssen folgende Anforderungen erfüllen (DIN EN 60335-2-69 Anhang DD): 

  • Ableitwiderstand Gesamtgerät ≤ 1MΩ 
  • Keine Erzeugung von elektrostatischer Aufladung 
  • Staubklasse L, M oder H 
  • Schutzklasse 1 
  • Mindestens der Schutzart IP 54 
  • Zubehör elektrostatisch ableitend 

Kennzeichnung:

4.9 REINRAUMSAUGER

Relevante Normen für Reinräume legen nur die Anforderungen an die maximale Partikelzahl in Abhängigkeit von der Partikelgröße in den Reinräumen fest. 

Relevante Normen sind ISO 14644 (Halbleitertechnik, Raumfahrt); VDI 2083 (Lebensmittel); EU-GMP Leitfaden Annex 1 (Pharmazie). 

Eine (Prüf- oder Zertifizierungs-) Norm an Reinraumsauger gibt es nicht und die Anforderungen können nur aufgrund der Reinraumklassen abgeleitet werden. 

 Da in allen Reinräumen jeder Partikel vermieden werden muss, sollten die Sauger: 

  •  die höchste Abscheiderate haben (Staubklasse H), 
  • keine zusätzlichen Stäube erzeugen (kohlebürstenlose Motoren = Magnetläufer, EC-Motoren; abriebfeste Oberflächen insbesondere bei den Rädern) 
  • keine elektrostatischen Aufladungen erzeugen (z.B. ESD oder ATEX-Sauger).